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Teilabfindung des Pensionsanspruches eines Rechtsanwaltes

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2015/242ÖStZB 2015, 585 Heft 20 v. 15.10.2015

EStG 1988: § 67 Abs 4 Teilstrich 1

Wird einem Rechtsanwalt nach Erreichen des 65. Lebensjahres (auf seinen Antrag hin) von der Rechtsanwaltskammer eine Teilabfindung seiner Altersrente iHv 50 % des Kontostandes (hier: € 18.624,48) ausgezahlt, kann der Abfindungsbetrag mit dem begünstigten Steuersatz gem § 67 Abs 4 Teilstrich 1 EStG versteuert werden.

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