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Einbringung mit negativem Kapitalkonto und anschließende Liquidation

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2015/234ÖStZB 2015, 582 Heft 20 v. 15.10.2015

UmgrStG: Art III

EStG 1988: § 27 Abs 6

Ist bei Einbringung (Art III UmgrStG) eines Mitunternehmeranteils das Kapitalkonto negativ, ergeben sich beim Einbringenden im Zuge der Buchwertfortführung (§ 20 Abs 2 Z 1 UmgrStG) negative Anschaffungskosten an der Kapitalgesellschaft. Wird diese Kapitalgesellschaft in der Folge liquidiert, stellt der Wegfall der Beteiligung im Ausmaß der negativen Anschaffungskosten eine steuerpflichtige realisierte Wertsteigerung dar (§ 31 Abs 2 idF vor bzw § 27 Abs 6 EStG 1988 idF nach BGBl I 2010/111).

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