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Wetten auf virtuelle Hunde- oder Pferderennen unterliegen Glücksspielabgabe

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2015/221ÖStZB 2015, 548 Heft 19 v. 6.10.2015

GSpG: § 1, § 57 Abs 1 idF BGBl I 2010/54

Nach § 1 Abs 1 des GSpG idF BGBl I 2010/54 ist ein Glücksspiel ein Spiel, bei dem die Entscheidung über das Spielergebnis ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängt.

Bei Sportwetten hängt die Entscheidung über das Spielergebnis hingegen nicht vorwiegend vom Zufall ab, weil der Wettende seine Kenntnisse über die Umstände der sportlichen Veranstaltung (zB betreffend Hunderennen die Trainingsverfassung und den gesundheitlichen Zustand der einzelnen Tiere, die Stärken der Hunde bei der zu erwartenden Wetterlage etc) einbringt und diese Kenntnisse in Hinblick auf den Ausgang der jeweiligen sportlichen Ereignisse das Zufallselement überwiegen.

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