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Aufhebung eines Beschlusses der Stadtgemeinde Bischofshofen als gesetzwidrig

Erkenntnisse des VfGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nikolaus ZornÖStZB 2015/216ÖStZB 2015, 542 Heft 19 v. 6.10.2015

Beschluss der Gemeindevertretung der Stadtgemeinde Bischofshofen vom 15. 12. 2009

Sbg InteressentenbeiträgeG: § 11

B-VG: Art 18 Abs 2

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