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Verlustübertragung zwischen englischen Konzerngesellschaften mit Bindegliedgesellschaft in Luxemburg

Erkenntnisse des EuGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nikolaus ZornÖStZB 2015/204ÖStZB 2015, 483 Heft 17 v. 1.9.2015

Körperschaftsteuer

AEUV: Art 49, Art 54

1. Nach dem Recht im UK kann innerhalb eines Konzerns der Verlust einer im UK ansässigen Gesellschaft von einer anderen im UK ansässigen Gesellschaft geltend gemacht werden (Konzernabzug). Auch der Verlust einer außerhalb des Konzerns stehenden UK-Gesellschaft kann übertragen werden, wenn deren Anteile von einem Konsortium gehalten werden und eine andere Gesellschaft sowohl zum Konzern als auch zum Konsortium gehört (Bindegliedgesellschaft). Allerdings muss dafür die Bindegliedgesellschaft ebenfalls im UK ansässig sein, was eine verbotene Beschränkung der Niederlassungsfreiheit (Art 49 AEUV) darstellt. Die UK-Regelung macht nämlich die Niederlassung einer Bindegliedgesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat weniger attraktiv.

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