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Ordination eines Augenarztes mit riesigem Garten - Aufteilungsverbot

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2015/200ÖStZB 2015, 475 Heft 17 v. 1.9.2015

EStG 1988: § 4 Abs 4, § 20 Abs 1 Z 2 lit a

Mietet ein Augenarzt ein Gebäude inklusive einem Garten mit einer Nutzfläche von 4.750 m2 für seine Ordination an, wobei sich seine private Wohnung in unmittelbarer "Gehnähe" ("gleich ums Eck") befindet, und

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