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Vorsteuer im normalen Veranlagungsverfahren, wenn Voraussetzungen für Erstattungsverfahren nicht gegeben sind; Ort der Lieferung von Elektrizität

Erkenntnisse des EuGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nikolaus ZornÖStZB 2015/190ÖStZB 2015, 438 Heft 15 und 16 v. 7.8.2015

MwSt Achte RL 79/1072/EWG : Art 1

MwSt-RL 2006/112/EG : Art 38, Art 171

1. Bei der Lieferung von Elektrizität (diese gilt für MwSt-Zwecke als körperlicher Gegenstand) an einen steuerpflichtigen Wiederverkäufer gilt nach Art 38 Abs 1 der MwSt-RL als Ort der Lieferung der Ort, an dem der Wiederverkäufer den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit hat.

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