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Von Spanien erhobene indirekte Steuer auf den Erwerb von Immobilienaktien nicht richtlinienwidrig

Erkenntnisse des EuGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nikolaus ZornÖStZB 2015/188ÖStZB 2015, 434 Heft 15 und 16 v. 7.8.2015

MwSt Sechste RL 77/388/EWG : Art 5 Abs 3, Art 13 Teil B Buchst d Nr 5, Art 33

MwSt-RL 2006/112/EG : Art 15 Abs 2, Art 135 Abs 1 Buchst f, Art 401

1. Nach spanischem Recht löst der Erwerb der Mehrheit der Anteile an einer Gesellschaft, deren Aktiva im Wesentlichen aus Grundstücken bestehen, eine indirekte Steuer aus, nämlich die Steuer auf vermögensrechtliche Übertragungen. Eine solche Steuer weist nicht den Charakter einer Mehrwertsteuer auf und verstößt daher nicht gegen Art 33 Abs 1 der Sechsten RL. Es steht daher nicht im Widerspruch zur RL, dass ein solcher Aktienerwerb einer von der Mehrwertsteuer verschiedenen indirekten Steuer (wie sie im spanischen Recht vorgesehen ist) unterworfen wird. Für die Erhebung dieser Steuer ist es unerheblich, ob diese Aktienumsätze nach der Sechsten Richtlinie zudem der Mehrwertsteuer unterliegen müssen oder nicht.

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