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Besteuerung von Einkünften aus der Abtretung von Rechten aus Patentanmeldungen

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL.M.ÖStZB 2015/174ÖStZB 2015, 407 Heft 14 v. 17.7.2015

EStG 1988: § 23 Z 1

Zufallserfindungen führen für sich nicht zu betrieblichen Einkünften. Bedarf es aber nach einem spontan geborenen Gedanken einer weiteren Tätigkeit, um eine Erfindung bis zur Verwertungsreife zu fördern, liegt eine planmäßige Erfindertätigkeit vor, die zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führt.

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