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Auslegung des Begriffes "Verheizen" im MinStG

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL.M.ÖStZB 2015/168ÖStZB 2015, 393 Heft 13 v. 3.7.2015

MinStG: § 9 Abs 1 Z 6 idF BGBl I 2000/142

Der VwGH gelangt in teleologischer Auslegung zum Ergebnis, dass die Verwendung von Gasöl zum Befeuern eines Flammrohrkessels als Ersatz der Befeuerung eines solchen Kessels mit festen Brennstoffen ein "Verheizen" iSd § 2 Abs 1 des Gasöl-Steuerbegünstigungsgesetzes und des § 9 Abs 1 Z 6 MinStG darstellt. Dieser Auslegung steht auch das Unionsrecht nicht entgegen.

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