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Beschäftigung von durch polnische Gesellschaft gestellte Arbeitnehmer - Berechnung der Abzugsteuer

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL.M.ÖStZB 2015/153ÖStZB 2015, 378 Heft 13 v. 3.7.2015

EStG 1988: § 98, § 99, § 100, § 101

Beschäftigt eine im Baugewerbe tätige GmbH Arbeitnehmer, die durch eine in Polen ansässige Gesellschaft gestellt werden, ist Bemessungsgrundlage für die Abzugsteuer nach § 99 Abs 2 Z 1 EStG 1988 der volle Betrag der Betriebseinnahmen (hier: das an die polnische Gesellschaft zu zahlende Gestellungsentgelt).

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