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Keine Abzugsfähigkeit der Verluste eines Gesellschafter-Geschäftsführers aus der Übernahme von Bürgschaften

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL.M.ÖStZB 2015/148ÖStZB 2015, 368 Heft 13 v. 3.7.2015

EStG 1988: § 4 Abs 4, § 16 Abs 1

Ist ein StPfl Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH in Deutschland, können Verluste aus der Übernahme von Bürgschaften für die GmbH nicht steuerlich berücksichtigt werden, weil diese durch das Gesellschaftsverhältnis und nicht durch die Tätigkeit als Geschäftsführer veranlasst sind.

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