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Geschäftsführerhaftung für Anzeigenabgabe - Uneinbringlichkeit/Beweisvorsorge/Einhebungsverjährung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL.M.ÖStZB 2015/144ÖStZB 2015, 357 Heft 12 v. 19.6.2015

BAO: § 9, §§ 80 ff, § 238

1) Wird eine GmbH liquidiert und ihr Betrieb eingestellt und bringt der Geschäftsführer nicht vor, ob und welche Aktiva der GmbH noch vorhanden wären, ist von der Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung bei der GmbH als Primärschuldnerin auszugehen.

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