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Verpfändung von GmbH-Anteilen gegen Avalprovision - sonstige Einkünfte

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL.M.ÖStZB 2015/136ÖStZB 2015, 340 Heft 12 v. 19.6.2015

EStG 1988: § 29 Z 3

Verpfändet ein StPfl aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage einer AG, an der er mittelbar beteiligt ist, einmalig GmbH-Anteile zur Besicherung von Krediten zugunsten der AG und erhält er von dieser dafür eine fremdübliche Avalprovision (hier: iHv € 134.409,-), so stellt die Verpfändung eine Leistung iSd § 29 Z 3 EStG 1988 dar und die Avalprovision ist daher unter "sonstige Einkünfte" zu erfassen.

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