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Kein Sicherheitszuschlag bei erschöpfender Aufklärung der Unvollständigkeiten der Buchführung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL.M.ÖStZB 2015/132ÖStZB 2015, 329 Heft 11 v. 5.6.2015

BAO: § 184

Die Anwendung eines Sicherheitszuschlages geht davon aus, dass bei mangelhaften Aufzeichnungen nicht nur die nachgewiesenermaßen nicht verbuchten Vorgänge,

Seite 329


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