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Ankauf von Liegenschaften in erheblichem Umfang - keine Gewerblichkeit und keine Schätzung anhand Vermögenszuwachs bei bloßer Vermögensumschichtung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL.M.ÖStZB 2015/127ÖStZB 2015, 317 Heft 11 v. 5.6.2015

EStG 1988: § 23 Z 1

BAO: § 184

1) Eine Tätigkeit ist erst dann gewerblich iSd § 23 Z 1 EStG 1988, wenn sie den Rahmen der Vermögensverwaltung überschreitet. Dies ist dann der Fall, wenn das Tätigwerden des Steuerpflichtigen nach Art und Umfang deutlich jenes Ausmaß übersteigt, das üblicherweise mit der Verwaltung eigenen Vermögens verbunden ist, wenn also durch die Marktteilnahme nach Art und Umfang der Tätigkeit ein Bild erzeugt wird, das der privaten Vermögensverwaltung fremd ist.

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