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Aktivierungspflicht einer Schadenersatzforderung aus festgestellten Wildschäden

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL.M.ÖStZB 2015/123ÖStZB 2015, 307 Heft 11 v. 5.6.2015

EStG 1988: § 6 Z 2 lit a

Wird die Aktivierung einer Schadenersatzforderung gegen den Pächter aus festgestellten Wildschäden mit der Begründung unterlassen, dass

die erhobenen Schäden nicht durch eine unzureichende oder falsche Jagdausübung durch den Pächter, sondern durch eine großräumig falsche Abschussplanung seitens der Jagdbehörde verursacht worden sei,

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