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Betreuung durch Tochter - Kilometergeldersatz keine außergewöhnliche Belastung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL.M.ÖStZB 2015/114ÖStZB 2015, 283 Heft 10 v. 19.5.2015

EStG 1988: § 34

Zahlt eine bettlägrige StPfl mit einem Behinderungsgrad von 100 % und Pflegestufe 7 ihrer Tochter (als Kostenersatz für die - zum Zwecke der Betreuung einmal pro Woche unternommenen - Fahrten) das amtliche Kilometergeld aus, erwachsen diese Aufwendungen nicht zwangsläufig und können somit bei der Mutter nicht als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden.

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