EStG 1988: § 2, § 28; ABGB: §§ 512 ff
1) Zurechnungssubjekt von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist derjenige, der die Möglichkeit besitzt, die sich ihm bietenden Marktchancen auszunützen, Leistungen zu erbringen oder zu verweigern. Maßgeblich ist die tatsächliche, nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge.