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Betrieb eines Schülerhortes durch Gemeinde - Anerkennung von Vorsteuern

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/127ÖStZB 2014, 221 Heft 8 v. 20.4.2014

UStG 1994: § 2, § 6 Abs 1 Z 23, § 12 Abs 3

BG über Begleitmaßnahmen zum UStG 1994: Art XIV Z 1

1) Wird in einem Schülerhort die entgeltliche Kinderbetreuung im Auftrag einer Gemeinde durchgeführt, stellt der Schülerhort einen Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft öff Rechts iSd § 2 Abs 3 UStG 1994 dar. (Verweis auf VwGH 29. 1. 2014, 2010/13/0006, ÖStZB 2014/126)

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