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Weisungsfreiheit eines zu 2,31 % beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers?

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/105ÖStZB 2014, 180 Heft 7 v. 1.4.2014

EStG 1988: § 25 Abs 1 Z 1 lit b

Stellt die BerufungsBeh im angef B fest, dass ein Gesellschafter-Gf nur zu 2,31 % am Stammkapital einer GmbH beteiligt ist, und geht sie in weiterer Folge erkennbar davon aus, dass

Seite 180


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