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Fliegerärztlicher Sachverständiger: Aufwendungen zum Erhalt eines Pilotenscheins nicht abzugsfähig

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/103ÖStZB 2014, 177 Heft 7 v. 1.4.2014

EStG 1988: § 20 Abs 1 Z 2 lit a

Aufwendungen eines fliegerärztlichen Sachverständigen für den Erwerb eines Pilotenscheines, der mangels entsprechender Rechtsvorschriften für die Tätigkeit als Arzt und fliegerärztlicher Sachverständiger rechtlich nicht notwendig ist, sind als nicht abzugsfähige Aufwendungen für die Lebens-

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