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Beseitigung von Grundlagen-B bewirkt nicht automatisch Wegfall abgeleiteter B

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/68ÖStZB 2014, 131 Heft 5 v. 17.3.2014

BAO: § 295

1) Die Beseitigung von Grundlagen-B durch Entscheidungen der AbgBeh zweiter Instanz - gleich ob deren Aufhebung gem § 289 Abs 2 BAO ersatzlos erfolgt oder gem § 289 Abs 1 BAO in Form der Zurückverweisung der Sache an die AbgBeh erster Instanz - bewirkt nicht schon den Wegfall der davon abgeleiteten B.

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