FLAG: § 2 Abs 1 lit b idF BGBl I 2007/90
PsychotherapieG: §§ 2, 10 Abs 2 Z 2
Wird der Universitätslehrgang "Psychotherapeutisches Propädeutikum", der auch berufsbegleitend absolviert werden könnte, als erste Stufe der Ausbildung zum Psychotherapeuten zur Gänze besucht und ist beabsichtigt, nach dem Abschluss - bei Vorliegen der dafür erforderlichen Voraussetzungen (ua der Altersgrenze nach § 10 Abs 2 Z 2 PsychotherapieG) - das psychotherapeutische Fachspezifikum zu absolvieren, liegt eine Berufsausbildung iSd § 2 Abs 1 lit b FLAG vor.