EStG 1988: § 23; § 29 Z 3; § 108e Abs 1
BAO: § 188
Vermietet eine PersonenGes ein Ultraschallgerät an einen Röntgenfacharzt, der zugleich auch einer ihrer Gesellschafter ist, so liegen bei ihr keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb iSd § 23 EStG vor, sondern sonstige Einkünfte iSd § 29 Z 3 EStG. Daran vermag auch nichts zu ändern, wenn es die Ges übernommen hat, die Wartung des Geräts zu veranlassen und zu organisieren.