B-VG: Art 137
UStG 1994: § 4 Abs 1
Mit der auf Art 137 B-VG gestützte Klage beantragte der Kl den Ersatz eines Schadens, der sich daraus ergebe, dass in die Bemessungsgrundlage der USt für den Neuwagen, den der Kl gekauft hatte, auch die NoVA einbezogen worden war, obwohl der EuGH später mit Urteil vom 22. 12. 2010, C-443/09 , Kommission/Österreich, aussprach, die NoVA zähle nicht zur Bemessungsgrundlage der USt.