MwSt
MwStSystRL 2006/112/EG: Art 308
Die MwSt-Sonderregelung für Reisebüros nach Art 306 bis 310 MwStRL betrifft Umsätze von Reisebüros, soweit die Reisebüros gegenüber dem Reisenden im eigenen Namen auftreten und für die Durchführung der Reise Leistungen anderer StPfl in Anspruch nehmen. Die MwSt-Sonderregelung für Reisebüros ist somit nur auf von Dritten bezogene Leistungen anwendbar.