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Wohnungsvermietung mit Wasserversorgung und Heizung als Nebenleistungen

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2014/23ÖStZB 2014, 58 Heft 3 v. 12.2.2014

MwSt

MwStSystRL 2006/112/EG: Art 135 Abs 1 Buchst l

1. Umfasst der Mietvertrag über eine RA-Kanzlei nicht bloß die reine Nutzungsüberlassung, sondern auch Dienstleistungen (gegen ein Dienstleistungsentgelt) in Form von Wasserversorgung, Heizung, Reinigung der Gemeinschaftsräume und Reparaturen (zB der Aufzüge), so kann dennoch eine einheitliche (Vermietungs)Leistung vorliegen.

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