MwSt
MwStSystRL 2006/112/EG: Art 135 Abs 1 Buchst l
1. Umfasst der Mietvertrag über eine RA-Kanzlei nicht bloß die reine Nutzungsüberlassung, sondern auch Dienstleistungen (gegen ein Dienstleistungsentgelt) in Form von Wasserversorgung, Heizung, Reinigung der Gemeinschaftsräume und Reparaturen (zB der Aufzüge), so kann dennoch eine einheitliche (Vermietungs)Leistung vorliegen.