MwSt
MwStSystRL 2006/112/EG: Art 185 Abs 2
1. Die Regelungen der MwStSystRL betreffend Berichtigung der Vorsteuern sollen die Genauigkeit des Vorsteuerabzuges erhöhen, um die Neutralität der MwSt zu gewährleisten, sodass die auf einer früheren Stufe bewirkten Umsätze nur insoweit zum Abzug berechtigen, als sie der Erbringung von Leistungen dienen, die der MwSt unterliegen.