MwSt
MwStSystRL 2006/112/EG: Art 9, Art 167, Art 178, Art 226
1. Zu den Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs gehört es, dass die bezogenen Gegenstände oder Dienstleistungen von einem anderen Unternehmer (iSd Art 9 MwStSystRL) geliefert oder erbracht worden sind. Es kommt aber nicht darauf an, ob der liefernde oder leistende Unternehmer (auf der vorausgehenden Umsatzstufe) über eine im nationalen Recht vorgesehene "Einzelunternehmerlizenz" verfügt; es kommt auch nicht darauf an, ob der liefernde oder leistende Unternehmer die von ihm zur Arbeitsleistung eingesetzten Dienstnehmer nach einem im nationalem Recht vorgesehenen Verfahren angemeldet hat.