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Kein Neuerungsverbot in Bgld Gemeindeordnung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/561ÖStZB 2014, 701 Heft 24 v. 15.12.2014

VwGG: § 41 Abs 1

Bgld Gemeindeordnung 2003

Im Vorstellungsverfahren nach der Bgld Gemeindeordnung 2003 besteht mangels einer dem § 41 Abs 1 VwGG entsprechenden Regelung kein Neuerungsverbot (vgl das Erk VwGH 19. 1. 2010, 2009/05/0068).

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