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NoVA-Befreiung für Diplomaten auch bei Erwerb des Kfz im Inland

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/546ÖStZB 2014, 695 Heft 24 v. 15.12.2014

NoVAG: § 3 Z 4 lit b

Gem § 3 Z 4 lit b NoVAG ist die erstmalige Zulassung von Kfz zum Verkehr im Inland von der NoVA befreit, wenn die Entlastung im Bereich völkerrechtlicher Privilegien Personen und Einrichtungen zusteht, soweit und solange eine Steuerbefreiung von der EUSt besteht.

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