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EUSt-Befreiung: Ausführung der anschließenden ig Lieferung sowohl durch - selbst als Anmelder auftretenden - Importeur als auch durch - vom Anmelder - indirekt vertretenen Importeur möglich

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/541ÖStZB 2014, 694 Heft 24 v. 15.12.2014

UStG: Art 6 Abs 3 idF BGBl Nr 756/1996

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