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Dienstwagen - Nachweiserfordernisse bei halbem Sachbezugswert

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/537ÖStZB 2014, 692 Heft 24 v. 15.12.2014

EStG 1988: § 15 Abs 2

SachbezugswerteVO: § 4 Abs 2

1) Bringt der Dienstgeber vor, dass ein Dienstwagen - trotz der eingeräumten Möglichkeit zur Privatnutzung - vom Dienstnehmer tatsächlich nicht privat benützt worden ist, ist dies entscheidungserheblich und die AbgBeh hat sich damit auseinanderzusetzen. Ein Sachbezugswert ist nämlich nur dann anzusetzen, wenn nach der Lebenserfahrung aufgrund des Gesamtbildes der Verhältnisse anzunehmen ist, dass der AN die eingeräumte Möglichkeit der privaten Nutzung, wenn auch nur fallweise, tatsächlich nützt.

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