BAO: § 303 Abs 4
Bei der amtswegigen Wiederaufnahme nach § 303 Abs 4 BAO ist zwischen
der Rechtsfrage, ob der Tatbestand einer Wiederaufnahme des Abgabenverfahrens gegeben ist, undBAO: § 303 Abs 4
Bei der amtswegigen Wiederaufnahme nach § 303 Abs 4 BAO ist zwischen
der Rechtsfrage, ob der Tatbestand einer Wiederaufnahme des Abgabenverfahrens gegeben ist, und