BAO: § 131, § 163, § 184
1) Das Fehlen von Unterschriften oder Paraphen von Mitarbeitern auf den Kassastreifen bedeutet noch keinen Verstoß gegen die formellen Anforderungen in § 131 BAO.
BAO: § 131, § 163, § 184
1) Das Fehlen von Unterschriften oder Paraphen von Mitarbeitern auf den Kassastreifen bedeutet noch keinen Verstoß gegen die formellen Anforderungen in § 131 BAO.