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Nichtmarkierung der Vertretungsanzeige in FinanzOnline durch Parteienvertreter/Zustellung an beendete unechte stille Gesellschaft vor dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2006

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/488ÖStZB 2014, 675 Heft 23 v. 1.12.2014

BAO: § 81 Abs 7, § 101 idF vor BGBl I 99/2006

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