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Keine Gemeinnützigkeit eines Vereins zur Weinvermarktung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/486ÖStZB 2014, 674 Heft 23 v. 1.12.2014

BAO: § 34 ff

Hat der in den Vereinsstatuten genannte Vereinszweck im Wesentlichen die bessere Vermarktung des Produktes Wein (Koordinierung des Absatzes, Marketingmaßnahmen, Unterstützung bei der Vertragsgestaltung) zum Gegenstand, so liegt darin kein gemeinnütziger Zweck (vgl VwGH 2. 9. 2009, 2005/15/0024, sowie grundlegend bereits das Erk VwGH 20. 7. 1999, 99/13/0078, ÖStZB 2000/19).

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