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Gebührenerhöhung bei nicht vorschriftsmäßiger Entrichtung der Eingabengebühr

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/478ÖStZB 2014, 671 Heft 23 v. 1.12.2014

GebG: § 9 Abs 1

VwGG: § 24 Abs 3

Die Eingabengebührenschuld entsteht gemäß § 24 Abs 3 Z 4 VwGG im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe und wird mit diesem Zeitpunkt auch fällig.

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