UStG 1994: Art 6 Abs 1, Art 7 Abs 1
Gem Art 6 Abs 1 UStG 1994 sind die ig Lieferungen (Art 7) steuerfrei.
Der inländische Lieferer hat den Nachweis der materiellen Voraussetzungen der Steuerfreiheit nach Art 7 UStG 1994 zu erbringen. Dabei ist für die Nachweisführung nicht auf bloß formelle Belange, insb den Zeitpunkt der Nachweiserbringung, abzustellen. Vielmehr reicht auch eine spätere Nachweisführung im Abgabenverfahren aus. Dem liefernden Unternehmer muss der Nachweis gelingen, dass die materiellen Voraussetzungen der Steuerfreiheit zweifelsfrei vorliegen (vgl das Erk vom 20. 12. 2012, 2009/15/0146, ÖStZB 2014/161).