UStG 1994: § 2 Abs 1
Die von einer GmbH und einer Ltd erzielten Umsätze können nicht einer (aus 2 Dienstnehmern bestehenden) GesbR zugerechnet werden, weil diese beiden Dienstnehmer die "tatsächlich Verantwortlichen" seien.
UStG 1994: § 2 Abs 1
Die von einer GmbH und einer Ltd erzielten Umsätze können nicht einer (aus 2 Dienstnehmern bestehenden) GesbR zugerechnet werden, weil diese beiden Dienstnehmer die "tatsächlich Verantwortlichen" seien.