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Keine Zurechnung von Umsätzen an "tatsächlich verantwortliche Hintermänner" der Gesellschaften

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/471ÖStZB 2014, 668 Heft 23 v. 1.12.2014

UStG 1994: § 2 Abs 1

Die von einer GmbH und einer Ltd erzielten Umsätze können nicht einer (aus 2 Dienstnehmern bestehenden) GesbR zugerechnet werden, weil diese beiden Dienstnehmer die "tatsächlich Verantwortlichen" seien.

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