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Dienstgeberbeitrag bei späterer Lohnrückzahlung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/467ÖStZB 2014, 667 Heft 23 v. 1.12.2014

FLAG: §§ 41 ff

Aus dem Gesetzeswortlaut des § 41 Abs 3 erster Satz FLAG ergibt sich, dass eine nachträgliche Rückzahlung von Überbezügen eines Geschäftsführers aus Vorjahren jedenfalls im Monat der Rückzahlung ohne Einfluss auf die Höhe des Dienstgeberbeitrags ist und die Bemessungsgrundlage für die GmbH nicht vermindert.

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