EStG 1988: § 10 Abs 2
Die Limitierung des Freibetrags für investierte Gewinne bei Mitunternehmern mit dem ihrer Gewinnbeteiligung entsprechenden Teilbetrag verstößt weder gegen das innerstaatliche Sachlichkeitsgebot noch fällt sie in den Anwendungsbereich des unionsrechtlichen Gleichheitssatzes.