BAO: § 245
Im Beschwerdefall zog das FA den Haftungspflichtigen mit B vom 24. 7. 2009 zur Haftung nach §§ 9 und 80 BAO für verschiedene Abgabenschuldigkeiten einer GmbH heran.
1) Der Haftungspflichtige beantragte mit Schriftsatz vom 27. 8. 2009 die Verlängerung der Berufungsfrist bis zum 31. 10. 2009 und mit Schriftsatz vom 2. 11. 2009 die Verlängerung der Berufungsfrist bis zum 20. 1. 2010.