UStG 1994: § 12 Abs 2 Z 2 lit a iVm § 20 Abs 1 Z 1 und Z 2 lit a
Wird das Dachgeschoß für eine - von der StPfl und ihrer Familie bewohnte - Privatwohnung ausgebaut und wird das Gebäude im Übrigen (nämlich zu 82,58 % der Gesamtnutzfläche) außerbetrieblich für Vermietungszwecke genutzt, kann betreffend der neu errichteten Wohnung kein Vorsteuerabzug zuerkannt werden.