UStG 1994: § 3a Abs 14 Z 14
Bietet eine Unternehmerin einen Erotik-Videochat an, bei dem sie der Kunde (hier: des Internetplattformbetreibers) über eine Web-Kamera live beobachten und auch in gewissen Grenzen die Darstellungsform vorgeben kann, steht die "menschliche Beteiligung" der Unternehmerin im Mittelpunkt der Leistungs-