UStG 1994: § 2 Abs 1
BAO: § 167 Abs 2
Auf dem Gebiet der USt sind Leistungen demjenigen zuzurechnen, der sie im eigenen Namen erbringt. Leistender ist, wer im Außenverhältnis zur Leistungserbringung verpflichtet ist. Der Unternehmerbegriff des § 2 Abs 1 UStG 1994 umfasst auch Personenvereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit, wenn diese als solche nach außen in Erscheinung treten und Leistungen erbringen; solche Personenvereinigungen sind also im Bereich der USt Steuersubjekte.