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Unternehmerbegriff iSd UStG

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/405ÖStZB 2014, 643 Heft 22 v. 25.11.2014

UStG 1994: § 2 Abs 1

BAO: § 167 Abs 2

Auf dem Gebiet der USt sind Leistungen demjenigen zuzurechnen, der sie im eigenen Namen erbringt. Leistender ist, wer im Außenverhältnis zur Leistungserbringung verpflichtet ist. Der Unternehmerbegriff des § 2 Abs 1 UStG 1994 umfasst auch Personenvereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit, wenn diese als solche nach außen in Erscheinung treten und Leistungen erbringen; solche Personenvereinigungen sind also im Bereich der USt Steuersubjekte.

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