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Umwandlung - keine Berücksichtigung von Verlusten wegen Sanierung des Unternehmens und Erhaltung von Arbeitsplätzen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/403ÖStZB 2014, 643 Heft 22 v. 25.11.2014

UmgrStG: § 10 Z 1 lit c

KStG: § 8 Abs 4 Z 2

Ein Verständnis der Verlusteinschränkungen in § 10 Z 1 lit c UmgrStG in dem Sinn, dass eine Verringerung des Ausmaßes der - für das Übergehen von Verlusten auf den Rechtsnachfolger maßgebenden - Beteiligung auch dann nicht eintreten soll, wenn die Rechtsnachfolge - im übertragenen Sinn der in § 8 Abs 4 Z 2 dritter Satz KStG 1988 für den Mantelkauf getroffenen Regelung - der Sanierung des Unternehmens und der Erhaltung der Arbeitsplätze diente, ist verfassungsrechtlich nicht geboten. Dieses verfassungsrechtliche Argument hat der VfGH in der Begründung seines Ablehnungsbeschlusses 24. 2. 2009, B 1275/08-7, ausdrücklich verworfen.

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