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Rückwirkende Familienbeihilfe für nachgeborene Kinder

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/399ÖStZB 2014, 641 Heft 22 v. 25.11.2014

FLAG: § 5 Abs 3

Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder eines kroatischen Staatsangehörigen erst, wenn nach § 8 und § 9 NAG

Seite 641


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