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Auswärtige Berufsausbildung - keine Vergleichbarkeit eines 3-jährigen Bachelorstudiums in London mit 5-jährigem Diplomstudium in Wien

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/384ÖStZB 2014, 637 Heft 22 v. 25.11.2014

EStG 1988: § 34 Abs 8

Ein praxisbezogenes dreijähriges Bachelorstudium (hier: Biologiestudium der Tochter in London in englischer Sprache) ist mit einem um Jahre längeren, stärker wissenschaftsbezogenen Diplomstudium (hier: Studium der Molekularbiologie an der Universität Wien in deutscher Sprache) nicht iSd § 34 Abs 8 EStG 1988 vergleichbar.

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